AGB

Stand: 16.02.2021

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen, welche die Firma Digitalpaintsoft GmbH (im Folgenden „DPS“, „wir“ oder „uns“) auf Basis eines Web- oder Online-Shop Designvertrags mit dem Kunden (der „Vertrag“) geleistet werden. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern ab, weshalb diese AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB gelten. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages zwischen uns und dem Kunden ist die Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website oder Online-Shops (zusammen im Folgenden das „Projekt“), je nach Wahl des Kunden in dem Bestellformular, sowie die Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte daran.

(2) Dieser Vertrag ist ein Dienstvertrag, wenn nicht eine rechtliche Wertung ihn zwingend als Werkvertrag bestimmt.

§ 3 Leistungen von DPS

(1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs des von DPS zu erstellenden Projekts ist das ausgefüllte Bestellformular und die darin enthaltene Leistungsbeschreibung.

(2) In der Auftragsbestätigung durch DPS, welche einzig die Annahme des Angebotes des Kunden in dem Bestellformular darstellt, sind die Vorstellungen des Kunden schriftlich festgelegt und DPS hat diese auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft, den Kunden entsprechend beraten und seine Maßgaben auf dem Bestellformular berücksichtigt. Sollte DPS erkennen, dass die Vorgaben nicht die zur Erstellung des Projektes erforderlichen Qualitäten haben, so wird DPS den Kunden vor Absenden der Auftragsbestätigung darauf hinweisen und einen Vorschlag für eine geeignete Ergänzung und/oder Anpassung des Leistungsumfanges unterbreiten. Der Änderungsvorschlag enthält die dadurch verursachten eventuellen zusätzlichen Kosten und die eventuell notwendige Anpassung des terminlichen Ablaufs. Der Kunde wird zu diesem Änderungsvorschlag innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang verbindlich Stellung nehmen. Die Stellungnahme wird sodann Teil seines vertraglichen Angebots.

(3) Auf der Grundlage der vertraglich bestätigten Vorgaben wird DPS einen Projektplan erstellen. Der Projektplan beschreibt insbesondere die fachlich technische Umsetzung der Vorgaben sowie ferner die wesentlichen gestalterischen Aspekte des Projektes. DPS wird den Projektplan in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickeln und hierbei gestalterische Vorgaben des Kunden, insbesondere mit Blick auf das Corporate-Design, berücksichtigen.

(4) Nach Fertigstellung macht DPS dem Kunden den Projektplan zur Einsicht verfügbar (z.B. per E-Mail). Der Kunde ist berechtigt, den Projektplan aus gestalterischen Gründen zu kommentieren und einmal (1x) Änderungswünsche zu platzieren, welche DPS  im Rahmen des technisch Möglichen und der Verhältnismäßigkeit von vertraglicher Leistung und Gegenleistung umsetzen wird. Weist der Kunde den Projektplan zurück, ist DPS zur Vorlage von maximal zwei Alternativvorschlägen verpflichtet. Entsprechen auch diese Vorschläge nicht den gestalterischen Vorstellungen des Kunden, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich nach § 12 dieser AGB zu kündigen.

(5) Nach Abnahme des Projektplans programmiert DPS das Projekt. Der Inhalt des Projektplans wird Teil der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen.

(6) DPS verpflichtet sich dazu, das Projekt so zu programmieren, dass es und die dazugehörigen Unterseiten ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Seiten eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Websites mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang entspricht.

(7) Der Kunde kann jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs laut Projektplan anmerken, nach Zusendung des Projektplans an den Kunden ist DPS jedoch nicht verpflichtet, diese umzusetzen. Für den Fall, dass DPS die Änderungen umsetzt, wird DPS dem Kunden nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Sollte die verlangte Änderung maßgebliche Abweichungen von dem akzeptierten Projektplan beinhalten, so verlängern die Vertragsparteien die zeitlichen Fristen des Projektplans einvernehmlich um einen dazu angemessenen Zeitraum.

(8) DPS wird dem Kunden die gemäß dem Projektplan fertig gestellte Software des Projekts (die „Vertragssoftware“) auf einem geeigneten, vom Kunden freigegebenen Datenträger oder einem anderweitig sicheren und verlässlichen technischen Weg bis zum vereinbarten Termin betriebsbereit übergeben und – auf Wunsch des Kunden ausweislich der Auftragsbestätigung – auf den vom Kunden spezifizierten Servern installieren.

(9) Mit der Fertigstellung des Projektes ist dem Kunden ein Exemplar des Quellcodes zu übergeben.

(10) Der in Abs. 9 genannte Quellcode muss in einem Zustand übergeben werden, der fachkundigen Dritten die Fehlerbeseitigung und Weiterentwicklung des Projekts ermöglicht.

(11) Nach der Fertigstellung wird DPS die Wartung und Pflege des Projektes nach einem gesondert abzuschließenden Wartungs- und Pflegevertrag mit dem Kunden übernehmen.

§ 4 Leistungen des Kunden

(1) Der Kunde stellt DPSspätestens zu Beginn der Programmierung laut Projektplan eigenverantwortlich alle zur Erstellung des Projekts erforderlichen Inhalte zur Verfügung. DPS  ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen oder ob darin jegliche Rechte Dritter verletzt werden.

(2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden ausweislich des Projektplans zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen.

(3) Die in Abs. 1 und 2 umschriebenen Daten werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

§ 5 Vertragserfüllung

(1) Nach vollständiger Übergabe (und ggfs. Installation) der gemäß des Projektplans von DPS fertig gestellten Vertragssoftware wird der Kunde selbständig eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit und ihrer Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Projektplans sowie eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel hin durchführen.

(2) Etwaig auftretende Fehler der Vertragssoftware wird der Kunde an DPS unverzüglich schriftlich per E-Mail anzeigen. DPS steht dem Kunden für einen Zeitraum von sieben (7) Tagen nach Übergabe des Quellcodes (§ 3 Abs. 9 dieser AGB) zur Verfügung, um gerügte Mängel der Vertragssoftware unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.

(4) Treten während des in Abs. 3 genannten Zeitraumes, auch während eines Lastbetriebes, keine wesentlichen Fehler auf oder werden DPS  keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so gilt die fertig gestellte Vertragssoftware als in vertragsgemäßem Zustand übergeben bzw. installiert. DPS übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.

§ 6 Nutzungsrechte und Namensnennung

(1) DPS räumt dem Kunden das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von DPS für den Kunden erstellte Vertragssoftware einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentation sowie des Quellcodes in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Verwendung der Vertragssoftware jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Vertragssoftware ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von DPS geschaffenen Benutzeroberfläche. DPS ist nicht verantwortlich für das Lizenzverhältnis des Kunden zu Softwareanbietern.

(2) Der Kunde wird DPS Agentur im Impressum des Projekts als Urheber der Website nennen.

§ 7 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung ausweislich des bestätigten Bestellformulars zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für die Erstellung und ggfs. betriebsbereite Installation der Vertragssoftware, sowie für die übrigen vertragsgegenständlichen Leistungen.

(2) Mit dieser Pauschalvergütung ist auch die Einräumung der Rechte an der Vertragssoftware gemäß § 6 dieses Vertrages vollständig abgegolten.

(3) Einen etwaigen Mehraufwand trägt der Kunde nur in Fällen des § 3 Abs. 7 dieser AGB.

(4) Der in Abs. 1 genannte Pauschalpreis wird fällig, wie von den Vertragsparteien in dem Bestellformular festgelegt.

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung der in Abs. 1 genannten Vergütung in Verzug, so kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beanspruchen.

§ 8 Haftung

DPS haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

§ 9 Subunternehmer

Die Einschaltung Dritter (Subunternehmer) durch DPS zur Leistungserbringung bedarf nicht der vorherigen Benennung des jeweiligen Subunternehmers oder einer Zustimmung des Kunden. Die Einschaltung von Subunternehmern behält sich DPS ausdrücklich vor. DPS haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

§ 10 Rechte Dritter

Soweit DPS für die Erstellung der Vertragssoftware von Dritten entwickelte Basistechnologie oder Software benutzt, sichert DPS

 zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen. Nach Übergabe der Vertragssoftware an den Kunden ist dieser für die etwaig notwendige fortwährende Lizenzierung selbst verantwortlich.

§ 11 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Unternehmen enthalten.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von  zwölf (12) Monaten fort.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten fort.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren;

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die Agentur bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt;

c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat;

d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen;

e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat;

f.) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

§ 12 Kündigung

(1) Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Abnahme des Projektplans gemäß § 3 Abs. 4 dieser AGB scheitert oder wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

(3) Kündigt eine der Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich nach Absatz 1, so entfällt jegliche Zahlungspflicht des Kunden an DPS; bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages (und des Bestellformulars) einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

(2) Keine der Vertragsparteien darf die ihr aus dem Vertrag zustehenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz noch teilweise an Dritte abtreten.

(3) Sollte eine Bestimmung des Vertrags bzw. dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Köln. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 14 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

DPS ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Bestandteil eines laufenden Vertrags, wenn der Kunde nicht binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis dieser in Schrift- oder Textform widerspricht.